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Auf Nummer sicher gehen!

Es ist nicht mehr lange hin bis zur Silvesternacht. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern gem. § 23 Abs. 1 SprengV verboten ist. Bei Hand geworfenen pyrotechnischen Gegenständen geht man davon aus, dass ein Abstand ausreicht, der außerhalb der Wurfweite liegt (in der Regel etwa 25 - 30 m). Bei Raketen, sogenannten Hochfeuerwerken, ist ein Mindestabstand von 200 m zu berücksichtigen.


Von dem Verbot betroffen ist der gesamte Bereich der Kahlaer Altstadt, welcher von der Bachstraße, Bergstraße, Walkteich, Saalstraße und der Heimbürgestraße umschlossen wird. Aber auch am Langen Bürgel im Bereich des Altenheims und die Scheunengasse im entsprechenden Umkreis.


Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können jeweils als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk wird als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet. Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert können Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhangen werden. 


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